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Kassenärztliche Leistungen (alle Kassen und Privat)

 

Hautkrebsscreening

 

Ab dem Alter von 35 Jahren haben gesetzlich Krankenversicherte Anspruch auf die "Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs". Unsere Praxis verfügt über diese Zusatzqualifikation. Dabei geht es darum, frühzeitig zu entdecken, ob ein Patient eine der folgenden Krebserkrankungen hat:

 

  • Malignes Melanom (schwarzer Hautkrebs),

  • Basalzellkarzinom,

 

  • Spinozelluläres Karzinom.

 

Alle zwei Jahre kann diese Untersuchung wiederholt werden. Viele Krankenkassen bieten die Untersuchung auch öfter und bereits für jüngere Patienten an.

 

Aufgrund von der eigenen und der Familienvorgeschichte sowie einer Untersuchung der Haut werden die Patienten über das individuelles Hautkrebsrisiko und mögliche Schutzmaßnahmen informiert, bei auffälligem Befund zu einer Zweituntersuchung an einen Hautarzt überwiesen. Dieser untersucht den Patienten erneut und überprüft die Auffälligkeiten. Der Hautarzt entnimmt gegebenenfalls eine Gewebeprobe und lässt sie für eine Diagnosesicherung untersuchen.

 

Bei deutlicher Gewebsveränderung werden die betroffenen Hautveränderungen herausoperiert, die Vorsorgeuntersuchung hat das Ziel Hautveränderungen möglichst frühzeitig zu erkennen, damit Hautkrebs möglichst nicht zu Tochtergeschwülsten führt, oder größere Gewebsdefekte entstehen.